Empfehlungen des Naturschutzvereins

Die Untersuchung des Naturschutzvereins hat gezeigt, dass eine Anpassung der Verordnung an die neue Situation dringend notwendig ist. Die veraltete Verordnung entspricht den neuen Verhältnissen, den Veränderungen der Schutzgebiete und den neu aufgetretenen Risiken nicht mehr.

Die Veränderungen in den Naturschutzobjekten und den Landschaftsschutzobjekten zeigen, dass allein die Verordnung nicht ausreicht, ihre genannten Ziele zu erreichen. Es sind neben der Verordnung angepasste Pflegekonzepte zu entwickeln, in denen die Ziele und Massnahmen gebietsspezifisch, befristet festgelegt werden.

Die Schutzzonen müssen markiert werden, damit in Zukunft alle erkennen können, wo sich die Grenzen der Gebiete befinden.

In den Fällen festgestellter Verstösse gegen die bestehende Verordnung empfiehlt der Naturschutzverein, in einem ersten Schritt Aussprachen zwischen den verschiedenen Interessensgruppen zu organisieren. Allfällige Anzeigen sollen erst in einem zweiten Schritt ins Auge gefasst werden.

Die geschädigten und/ oder zerstörten Naturschutzobjekte müssen gemäss der Naturschutzverordnung vollumfänglich wiederhergestellt werden. In einigen Fällen steht bereits jetzt fest, dass die zerstörten Schutzgebiete nicht wiederhergestellt werden können oder nur dann, wenn mehrere 10'000 Franken investiert würden. In diesen Fällen sollen die Vertreter der Gemeinde, die Bewirtschafter und die Vertreter des Naturschutzes gemeinsam nach pragmatischen Lösungen suchen.

Nach 21 Jahren wird es Zeit, eine moderne rechtliche Grundlage bereitzustellen, die die Natur und die Landschaft langfristig erhält und deren ökologischen Wert steigert. Eine intakte Natur und eine bezaubernde Landschaft gehören heute zu wichtigen Standortfaktoren, welche Menschen dazu bewegen, sich an einem Ort niederzulassen. Bauland und Liegenschaften in der Nähe von Naturschutzgebieten verzeichnen deutlich mehr Rendite als andere. Insofern ist Schönenberg dabei, einer ihrer attraktivsten Ressourcen und ein grosses Kapital zu verspielen. Aus wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gründen empfiehlt der Naturschutzverein der Gemeinde, ihre Bemühungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz zu verstärken. Ein erster Schritt wäre dabei die Überarbeitung der kommunalen Naturschutzverordnung.

Dank

Der Verein dankt allen Helfern und Helferinnen, die dazu beigetragen haben, diesen Bericht zu realisieren. Im Minimum wurden 120 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Gerechnet mit KBOB Tarifen des Kantons Zürich entspricht dies bei einem Ansatz Kategorie E CHF 95.-, der erfahrungsgemäss für Arbeiten dieser Art verrechnet werden kann,CHF 11‘400.00.