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Dokumentation
Die Schutzgebiete und –objekte wurden alle fotografiert. Die gemachten Fotos dokumentieren ihren Zustand im Jahr 2007/2008 und wurden zu zukünftigen Vergleichszwecken in einer Datenbank des Naturschutzvereines angelegt.
Objektbeschreibungen in der kommunalen Verordnung
Die Verordnung des Gemeinderates von 1986 unterscheidet 3 verschiedene Typen von Schutzobjekten:
- 9 Feuchtgebiete (Bezeichnung N1-N9).
Bei den Naturschutzobjekten N1-N9 handelt es sich um Feuchtgebiete, bzw. Feuchtwiesen. - 8 Landschafts-Schutzobjekte (Bezeichnung L1-L8).
Die Landschafts-Schutzobjekte L1-L8 sind oberirdische Gewässer, in der Regel Bäche, mit einer uferbegleitenden Vegetation und Hecken. - 27 Einzelobjekte - Bäume (Bezeichnung B1-B27).
Bei den 27 Landschaftsschutz-Einzelobjekten handelt es sich ausschliesslich um Bäume.