Dokumentation

Die Schutzgebiete und –objekte wurden alle fotografiert. Die gemachten Fotos dokumentieren ihren Zustand im Jahr 2007/2008 und wurden zu zukünftigen Vergleichszwecken in einer Datenbank des Naturschutzvereines angelegt.

Objektbeschreibungen in der kommunalen Verordnung

Die Verordnung des Gemeinderates von 1986 unterscheidet 3 verschiedene Typen von Schutzobjekten:

  • 9 Feuchtgebiete (Bezeichnung N1-N9).
    Bei den Naturschutzobjekten N1-N9 handelt es sich um Feuchtgebiete, bzw. Feuchtwiesen.
  • 8 Landschafts-Schutzobjekte (Bezeichnung L1-L8).
    Die Landschafts-Schutzobjekte L1-L8 sind oberirdische Gewässer, in der Regel Bäche, mit einer uferbegleitenden Vegetation und Hecken.
  • 27 Einzelobjekte - Bäume (Bezeichnung B1-B27).
    Bei den 27 Landschaftsschutz-Einzelobjekten handelt es sich ausschliesslich um Bäume.