Bericht des Naturschutzvereins Schönenberg über den Zustand und den Handlungsbedarf in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz in der Gemeinde Schönenberg (ZH)
Autoren: Dr. Markus Hohl & Felix Brandt, Naturschutzverein Schönenberg, 2008

Ausgangslage

Die Gemeinde Schönenberg (ZH) weist neben grossen Naturschutzgebieten von regionaler und nationaler Bedeutung eine beachtliche Anzahl kommunaler Schutzgebiete auf.

Bei den Schutzgebieten handelt es sich in der Regel um Riedwiesen, um bachbegleitende Ufergehölze und markante Einzelbäume. Zusammen mit den regionalen Schutzgebieten bilden die Riedwiesen von kommunaler Bedeutung ein Mosaik, bei dem die kleineren kommunalen Gebiete wie Trittsteine zwischen den grösseren regionalen Gebieten liegen. Die einzelnen Schutzgebiete sind aber kaum miteinander vernetzt bzw. sehr stark voneinander isoliert. Die Ufergehölze zeihen sich linear durch die Moränenlandschaft und wirken wie Verbindungen zwischen verschiedenen Landschaftkompartimenten und Habitattypen (Wald, Wiese, Teiche etc.).

Der Schutz dieser Gebiete wurde 1986, gestützt auf das Planungs- und Baugesetz (RPG) des Kantons Zürich von 1975, in der kommunalen Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz vom Gemeinderat rechtlich verankert.

Die Verordnung umfasst eine Auflistung (Inventar) der zu schützenden Gebiete und Objekte in der Gemeinde und formuliert allgemeine Schutzziele und Schutzmassnahmen, die der Erhaltung von Feuchtgebieten, Landschaftsschutzobjekten und Landschafsschutz-Einzelobjekten dienen.

Über den jetzigen Zustand der erwähnten Gebiete und der Objekte ist sehr wenig bekannt und nach 21 Jahren ist unklar, ob mit den in der Verordnung genannten Massnahmen die Schutzziele auch erreicht wurden. Deshalb beschloss der Naturschutzverein Schönenberg im Jahr 2007 diese Wissenslücke zu schliessen.